Sportförderung wird an EU-Beihilferecht angepasst


Die Stadt Bamberg hat ihre Richtlinien zur Förderung der Bamberger Sportvereine wan das EU-Beihilferecht angepasst. Europäisches Recht greift hier direkt in kommunale Förderpraxis ein und verändert, wie Vereine vor Ort unterstützt werden können.

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